Anmeldung:
Anmeldungen bitte schriftlich beim Veranstalter (s. aktuelles Weiterbilungsprogramm der Koordinierungsstelle Frau & Wirtschaft). Bei weiterführenden Fragen zur Anmeldung steht Ihnen gerne auch die Koordinierungsstelle Frau & Wirtschaft zur Verfügung. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Anmelde- und Teilnahmebedingungen an. Jede dieser Anmeldungen ist für sich verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.
Achtung!
Es folgt grundsätzlich keine Bestätigung der Anmeldung. Sie werden nur benachrichtigt, wenn
- die Veranstaltung nicht wie ausgedruckt stattfindet
- der Kurs bereits belegt ist.
Abmeldung:
Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Abmeldungen erfolgen nur über die VHS Heidekreis gGmbH. Gebührenfreie Abmeldungen sind nur bis zu 8 Tagen vor Kursbeginn möglich.
Wie Sie bezahlen:
Die Zahlung der Gebühr erfolgt per Einzugsermächtigung, die Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Teilnehmerliste bestätigen. Barzahlungen und Überweisungen sind vor Kursbeginn zu entrichten.
Bei Ausstellung einer Rechnung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
€ 2,- erhoben.
Gebührenermäßigung:
Über die Koordinierungsstelle gefördert werden können
- BerufsrückkehrerInnen, die nicht erwerbstätig sind
- Elternzeitnehmende
- nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen
- MitarbeiterInnen aus Betrieben, die dem Überbetrieblichen Verbund Familie & Beruf (ÜBV) angehören.
Dieser Personenkreis kann eine Ermäßigung von bis zu 50 % erhalten
(max. € 100,- je Maßnahme u. max. 200,- pro Jahr). Kinderbetreuungskosten während der Weiterbildungsmaßnahme können ebenfalls bezuschusst werden.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Bitte stellen Sie vor Maßnahmebeginn einen Antrag auf Förderung bei der Koordinierungsstelle. Anträge, die während der Maßnahme oder später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.